AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungsverträge und sonstigen Rechtsgeschäfte der 2DEVELOP Unternehmensberatung Schmidt (nachfolgend 2DEVELOP genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen oder Ergänzungen zu dieser AGB gelten nicht, es sei denn sie wurden von 2DEVELOP schriftlich anerkannt.
II. Inhalt des Auftrags
2DEVELOP erbringt Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung, Business Coaching, Training, Moderation sowie im Zusammenhang mit Transformationen und betrieblichen Veränderungsprozessen. 2DEVELOP kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten sachverständiger Dritter bedienen.
III. Leistungsumfang und Berichtspflicht
(1) Die Beschreibung und die Vorgehensweise der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und etwaigen Leistungsbeschreibungen von 2DEVELOP. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.
(2) Auf Verlangen des Auftraggebers hat 2DEVELOP Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll 2DEVELOP einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
IV. Vergütung
(1) Es gilt das in der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorar. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht 2DEVELOP ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.
(2) Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er 2DEVELOP alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
(3) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
(4) Preise für offene Veranstaltungen wie Seminare und Akademien verstehen sich zuzüglich der Tagungspauschale (Raumkosten, Tagungsgetränke und Verpflegung) und der Übernachtungskosten.
(5) Fremdkosten, Reisekosten, Auslagen und Spesen sind 2DEVELOP gesondert gemäß der gültigen Preisliste oder gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.
V. Stornierung von Leistungen, Rücktritt, Ausfallregelung
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, von beauftragten Leistungen (Seminare, Workshops, Coachings, Beratung - sowohl Einzeltermine als auch Pakete) bis 4 Monate vor dem jeweils vereinbarten Termin zur Durchführung der Dienstleistung kostenfrei zurückzutreten. Als Rücktritt gilt auch das Verschieben eines fest vereinbarten Termins. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Stornierungserklärung bei 2DEVELOP.
(2) Im Falle eines späteren Rücktritts werden folgende Stornogebühren fällig:
▪ bis zehn Wochen vor Leistungsbeginn: 25 % des vereinbarten Preises der stornierten Leistung
▪ ab zehn bis vier Wochen vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises der stornierten Leistung
▪ ab vier Wochen vor Leistungsbeginn: 100 % des vereinbarten Preises der stornierten Leistung
(3) Für Seminare kann der Auftraggeber eine Ersatzperson benennen. Dann werden keine Stornogebühren berechnet.
(4) Bereits entstandene, nicht kostenfrei stornierbare Fremdkosten (z. B. für gebuchte Hotels, Fahrtkosten, Raummieten), die im Zusammenhang mit der stornierten Leistung stehen, sind vom Kunden in vollem Umfang zu erstatten – unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Ein Nachweis über diese Kosten wird auf Wunsch erbracht.
(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im Einzelfall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Für Remote durchgeführte Leistungen gelten die gleichen Stornobedingungen wie für Präsenzleistungen.
(7) Kann ein Termin zur Durchführung der Dienstleistung durch 2DEVELOP wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von 2DEVELOP nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist 2DEVELOP unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
(8) Bei weniger als vier angemeldeten Teilnehmern behalten wir uns vor, Seminare auf einen späteren Termin zu verschieben.
VI. Schutz der Arbeitsergebnisse
Die von 2DEVELOP angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Konzepte, Ideen und Aufstellungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Weitergabe und Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch 2DEVELOP. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.
VII. Geheimhaltung
2DEVELOP verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind.
VIII. Haftung
2DEVELOP ist bereit, für Schäden aufzukommen, für die im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz gegeben ist. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) uneingeschränkt zu Grunde.
Andere Schadensersatzansprüche können weder gegen 2DEVELOP noch deren Mitarbeiter geltend gemacht werden.
IX. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen oder Klauseln des Vertrages berühren die Wirksamkeit im Übrigen nicht.